Das Vermittlungsunternehmen Stefan Herbst Yachting (im Nachfolgenden "Vermittler" genannt) tritt als Vermittler von Charterverträgen zwischen dem Kunden (im Nachfolgenden „Charterer“ genannt) und dem jeweiligen Vercharterer auf. Der Charterer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Ein Chartervertrag kommt ausschließlich, für die gewünschten Leistungen mit dem jeweiligen Vercharterer zustande.
Diese AGB regeln einzig die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermittler und dem Charterer. Es gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Der Vermittler weist den Charterer ausdrücklich darauf hin, dass der Chartervertrag zwischen Vercharterer und Charterer separaten AGB des Vercharterers unterliegen, die das Verhältnis von Vercharterer und Charterer regeln.
Der Vermittler handelt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vercharterers und ist berechtigt, für diesen Charterverträge gegenzuzeichnen und Zahlungen entgegenzunehmen. Die Zahlung per Scheck wird ausgeschlossen.
Aus dem Vermittlungsangebot zwischen dem Vermittler und dem Charterer kommt ausschließlich ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
Internet-Angebot
Der Vermittler bietet eine Übersicht von Charteryachten, im jeweiligen benannten Segelrevier/Yachthäfen.
Der Vermittler beschreibt die angebotenen Yachten mit den vom Vercharterer oder Yachthersteller erhaltenen Angaben.Teilweise werden die Yachten mit Fotos präsentiert, die stellvertretend eingesetzt werden und nicht die tatsächliche Ausstattung zeigen. Irrtum, Druck-/Darstellungsfehler und technische Abweichungen sind vorbehalten.
Die Yachten werden mit der maximalen Belegungskapazität ab Werk (inklusive Belegung des Salons) dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass einige Vercharterer nur eine Belegung der festen Kojen akzeptieren und keine Salonbelegung wünschen. Der Charterer wird gebeten eine Salonbelegung vor Abschluss eines Vertrages mit dem Vermittler zu klären.
Vertragsgegenstand
Mit der Unterschrift oder der Internet-Buchung des Vermittlungsvertrages hat der Charterer dem Vermittler einen verbindlichen Auftrag zur Vermittlung eines Chartervertrages mit einem Vercharterer erteilt. Der Charterer ist an diesen Auftrag bis zur Annahme oder Ablehnung des Auftrages durch den Vercharterer gebunden.
Das Angebot des Charterers leitet der Vermittler an den Vercharterer weiter. Sobald der Vercharterer das Angebot angenommen hat, erhält der Charterer eine schriftliche Bestätigung durch den Vermittler. Lehnt der Vercharterer das Angebot ab, so wird der Charterer unverzüglich vom Vermittler über die Ablehnung informiert.
Der Vermittler haftet weder für die gebuchte Leistung, noch für den Vermittlungserfolg des vom Charterer abgegebenen Angebots auf Abschluss eines Chartervertrages mit dem jeweiligen Vercharterer.
Der Charterer übernimmt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten, die aus dem Chartervertrag entstehen. Es obliegt allein dem Charterer sich ggf. über ausländisches Recht und ausländische Gepflogenheiten zu informieren.
Der Charterer kann Extras und Sonderwünsche hinzubuchen, welche vom Vermittler an den Vercharterer weitergeleitet werden und einer schriftlichen Zustimmung durch den Vercharterer bedürfen. Liegen diese bis eine Woche vor Reisebeginn nicht vor, werden diese nicht wirksam.
Zusagen welche über den Leistungsbeschreibungen liegen bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Vertragsbestätigung.
Zahlungen
Der Vermittler ist berechtigt, den Charterpreis gegenüber dem Charterer einzufordern. Der Charterer hat für den rechtzeitigen Geldeingang der Anzahlung innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsabschluss und Restzahlung zum im Vertrag vereinbarten Restzahlungsdatum beim Vermittler Sorge zu tragen. Der Vermittler wird den Charterpreis gegenüber dem Vercharterer nicht vorverauslagen. Der Vermittler haftet nicht für Nachteile des Charterers, die durch die nicht fristgerechte Zahlung an den Vermittler verursacht werden.
Die im Chartervertrag angezeigten Termine für Zahlungen sind zwingend einzuhalten und als spätester Tag des Eingangs beim Vermittler zu verstehen. Der Vermittler akzeptiert ausschließlich die im Chartervertrag vereinbarten Zahlungsweisen. Schecks werden ausdrücklich als Zahlung nicht entgegengenommen.
Der Vermittler verpflichtet sich, die Zahlungen des Charterers pünktlich und sorgfältig an den Vercharterer weiterzuleiten.
Bei kurzfristigen Verträgen kann eine Zahlung der Chartersumme vor Ort oder direkt an den Vercharterer vereinbart werden. Der Vermittler haftet nicht für Folgen, die auf Grund von Nicht- oder Minderzahlung an den Vercharterer entstehen.
Umbuchung und Rücktritt
Umbuchung und Rücktritt richten sich allein nach den AGB des Vercharterers. Umbuchung oder Rücktritt sind beim Vermittler schriftlich anzuzeigen.
Die Kosten, die wegen Umbuchungen oder Rücktritt vom Chartervertrag entstehen können, tragen Charterer und/oder Vercharterer nach Maßgabe der AGB des Vercharterers. Die Regelung der Kosten sind den AGB des Vercharterers zu entnehmen.
Wenn in den AGB des Vercharterers die Kosten nicht anders geregelt sind, gilt folgendes: Bei Rücktritten bis zum Termin der Restzahlung (im Vertrag angegeben) wird die Anzahlung des im Vertrag genannten Charterpreises fällig. Erfolgt die Absage nach dem Termin der Restzahlung, ist der gesamte Charterpreis zu zahlen. Gelingt eine Ersatzcharter zu denselben Konditionen, so erhält der Charterer seine Zahlungen abzüglich entstandener Handlingkosten in Höhe von mind. 25 % des Charterpreises zurück. Erfolgt die Ersatzcharter zu geringeren Konditionen, ist die Differenz ebenfalls vom Charterer zu tragen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.
Verhalten im Schadensfall
Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch zu informieren.
Beim Schaden am Schiff oder an Personen fertigt der Charterer eine schriftliche Niederschrift darüber an und sorgt für Bestätigung des Hafenmeisters (oder des Arztes bzw. der Polizei).
Der Charterer ist verpflichtet, dem Vercharterer und der Versicherung sämtliche Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen. Ein schriftlicher Schadensbericht ist anzufertigen. Eine Weigerung kann zu Regressansprüchen gegen den Charterer seitens des Vercharterers und/oder der Versicherung führen.
Kenntnisse und Pflichten des Charterers bzw. Schiffsführers
Der Charterer / Schiffsführer erklärt ausdrücklich:
Im Besitz von gültigen Befähigungsnachweisen wie zum Beispiel SBF-See oder höher oder ICC, Funksprechzeugnis für das ggf. an Bord verbaute Funkgerät zu sein und diese während des Törns auch mitzuführen. Kopien der Befähigungsnachweise sind nicht zulässig.
Sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrtgebietes eingehend zu informieren, wie z.B. Strömungen, Wassertiefen und starke Winde
Die nautischen und seemännischen Kenntnisse zum Befahren des vorgesehenen Seegebietes zu haben.
Das jeweilige Seegebiet des Vercharterers nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vercharterers zu verlassen.
Die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrung in der Führung der gecharterten Yacht zu besitzen.
Die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen.
Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum.
Die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten.
Das Logbuch in der gesetzlich vorgesehenen Form zu führen.
Nur nach Rücksprache an Regatten oder anderen sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen.
Nur nach Rücksprache die Yacht für Ausbildungsfahrten oder einen Kojencharter zu verwenden.
Haustiere nur nach Rücksprache mitzubringen.
Der Charterer hat dem Vermittler unverzüglich Mängel anzuzeigen, die aus der Vermittlungsleistung entstanden sind. Dem Charterer obliegt die Pflicht, dem Vermittler Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Soweit der Vermittler in Folge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, bestehen keine Ansprüche des Charterers gegen den Vermittler, die auf Grund der mangelhaften Vemittlungsleistung entstanden sind.
Es wird dringend der Abschluss einer Skipperhaftpflicht-Versicherung empfohlen.
Übergabe der Yacht
Die Yacht des Vercharterer wird sauber, segelklar und vollgetankt dem Charterer übergeben.
Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar müssen bei Übergabe vom Charterer anhand der Checkliste überprüft werden.
Es wird dem Charterer ausdrücklich empfohlen bei Antritt bekannte Mängel dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen und diese schriftlich und wenn möglich auch fotografisch zu dokumentieren.
Die Identität des Charterers muss durch Vorlage eines Pass oder Personalausweis gesichert oder festgehalten sein.
Rücktritt und Minderung des Charterpreises
Wenn nicht in den AGB des Vercharterer anders geregelt gilt folgendes: Nicht zum Rücktritt vom Chartervertrag berechtigen Schäden an der Yacht und der Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen. Eine Minderung bleibt dem Charterer vorbehalten.
Von der Minderung ausgeschlossen sind dem Alter der Yacht entsprechender Verschleiß und Gebrauchsspuren.
Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden zum Beispiel wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit, verspäteter Rückkehr der Vorcrew, sonstiger Schäden usw., kann der Vercharterer eine gleich- oder höherwertige Ersatzyacht stellen.
Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer frühestens 48 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten.
Über den Charterpreis hinausgehende Ersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen.Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung des anteiligen Charterpreises für die Zeit, um die das Schiff später übergeben wurde.
Haftung und Gewährleistung
Der Vermittler verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Vermittlung des Chartervertrags. Der Vermittler weist im Zusammenhang mit seiner Informationspflicht darauf hin, dass kein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch sowie verschuldensunabhängige Haftung oder Garantiehaftung bezüglich der Vermittlung eines Chartergegenstandes besteht.
Der Vermittler haftet nicht für die vom Vercharterer gemachten Angaben zum Chartergegenstand. Für die vom Vercharterer zu erbringenden Leistungen haftet der Vermittler nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vercharterer aus triftigen Gründen (z.B. Schäden oder Doppelbelegungen) eine gleichwertige Ersatzyacht stellen kann.
Soweit der Vermittler für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet, ist diese Haftung auf den Charterpreis beschränkt.
Sofern der Vermittler den Charterer bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Vercharterer unterstützt, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Im Einzelnen beschreiben wir welche Daten im Ablauf der Buchung gespeichert werden. Mit der Annahme der AGB willigt der Kunde in die Speicherung und Nutzung seiner Daten in dem im Folgenden dargelegten Umfang ein.
Folgende Daten werden erhoben und gespeichert: Anrede, Titel, Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Diese Daten werden, insofern für den Ablauf der Buchung notwendig, an den jeweiligen Vercharterer weitergegeben.
Im Erstattungsfall, die Bankverbindung des Charterers.
Im Fall der Lizensprüfung, Kopien der Segellizenzen des Skippers oder Vertragsnehmers.
Allgemeine Bedingungen
Erfüllungsort der Vermittlungsleitung ist der Firmensitz des Vermittlers.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsverhältnis ergebenen Streitigkeiten zwischen Vermittler und Charterer ist Trier, Deutschland.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksam gewordene Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Ferngeschäfte (bspw. Buchungen über das Internet), die als Vertragsgegenstand Beförderungsdienstleistungen haben, kein Widerrufsrecht besteht.
Bei versehentlichen Rechenfehlern seitens des Vermittlers hat dieser das Recht, die Preise gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne das die Rechtswirksamkeit des Vertrages berührt wird.
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